In insgesamt 21 Paragraphen sind Vereinssitz, Mitgliedschaft, Vorstandschaft, Organe und die Vereinsziele der BJV-Kreisgruppe München festgelegt.
Bei Interesse kann die komplette Satzung der BJV-Kreisgruppe München als PDF-Datei abgerufen werden.
Der § 2, in dem Zweck, Aufgaben und Ziele des Vereins formuliert sind, dürfte auch von allgemeinem Interesse sein:
§ 2 – Zweck, Aufgaben und Ziele des Vereins
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und umittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein fördert den Natur- und Tierschutz sowie die Bildung.
2. Zum Zwecke des Natur- und Tierschutzes leistet der Verein
- Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung einer den landwirtschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen entsprechenden artenreichen und gesunden frei lebenden Tierwelt;
- Die Aufklärung der Allgemeinheit über Wert und Nutzen, Schutz und Erhalt artenreicher Bestände der natürlichen Tier- und Pflanzenwelt und
- Ursachen, Auswirkungen und Abwehr schädlicher Umwelteinflüsse:
3. Zum Zwecke der Bildung sind die Aufgaben des Vereins die Erhaltung und Förderung des Jagdwesens als Kulturgut.
4. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.